Wer darf eine Anfrage stellen?
Nur Personen, die für die betroffene Fläche und den konkreten Fall zuständig oder wirksam bevollmächtigt sind. Die abschließende Prüfung nimmt das angefragte Abschleppunternehmen vor.
ParkJoker vermittelt dokumentierte Abschleppanfragen berechtigter Privatpersonen und selbstdeklarierter Organisationen an registrierte Abschleppunternehmen.
ParkJoker ist Vermittler, kein Notruf oder ausführender Abschleppdienst. Annahme, Verfügbarkeit, Preis und Rechtmäßigkeit sind nicht garantiert.
Zuständige Mitarbeitende nutzen ein normales ParkJoker-Konto, geben den Organisationsnamen bei der Anfrage selbst an und bestätigen Zuständigkeit sowie Berechtigung. Ein separates oder verifiziertes Organisationskonto gibt es derzeit nicht.
Die Provision beträgt 10 % des Netto-Auftragswerts und fällt nur bei einem erfolgreich vermittelten, abgeschlossenen und bezahlten Auftrag an. Für Angebote, bloße Anfragen, Ablehnungen oder Stornierungen wird keine Provision berechnet; Korrekturen und Erstattungen werden berücksichtigt. Details und aktuelle Bedingungen stehen im Anbieterbereich.
Nur Personen, die für die betroffene Fläche und den konkreten Fall zuständig oder wirksam bevollmächtigt sind. Die abschließende Prüfung nimmt das angefragte Abschleppunternehmen vor.
Zuständige Mitarbeitende können eine Anfrage mit Organisationsangabe erfassen. Diese Angabe ist derzeit selbstdeklariert und wird von ParkJoker nicht als Behördenkonto verifiziert.
Nein. Unternehmen entscheiden selbst über jede Anfrage. ParkJoker kann weder Verfügbarkeit noch eine bestimmte Ankunftszeit garantieren.
Der ausführende Betrieb teilt Preis und Abrechnungsbedingungen mit. ParkJoker nennt auf der Landingpage keinen garantierten Festpreis.
Nein. ParkJoker stellt die digitale Vermittlungs- und Verwaltungsplattform bereit; die Leistung erbringt das beauftragte Abschleppunternehmen.
Nutzen Sie nicht dieses Formular. Kontaktieren Sie bei akuter Gefahr oder einem Unfall die zuständigen Rettungs- beziehungsweise Polizeikräfte.